Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1.Vertragspartner
Vertragspartner des Kunden und Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Agentur für Vertrieb und Service Andreas Günther, Mehrower Allee 53A , 12687 Berlin, Deutschland, im Folgenden AVS genannt.
2. Anwendbares Recht
2.1. AVS erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Angaben auf den Webseiten des Unternehmens. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt AVS nicht an, soweit solche Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise von den hier vorliegenden abweichen. Dieses gilt nur dann nicht, wenn und soweit die AVS den abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Eine solche Zustimmung kann insbesondere nicht aus einer Leistungshandlung abgeleitet werden.
2.3. Individualabreden gelten nur, soweit sie schriftlich niedergelegt werden.
2.4. AVS ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Angaben wie Benutzungsbedingungen, Leistungsbeschreibungen, Preislisten usw. zu ändern. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe einer Abänderung, spätestens jedoch zum Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Abänderungen, so werden diese wirksamer Vertragsbestandteil. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so kann die AVS das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen unter Entgelterstattung für die laufende Abrechnungsperiode kündigen. Kündigt AVS nicht, so wird der Vertrag zu den alten Bedingungen fortgesetzt.
2.5. Diese AGB sowie alle Änderungen sind online im Internet auf den Seiten von AVS unter AGB dauerhaft verfügbar. Der Kunde wird zur Einsichtnahme, zur Abspeicherung und zum Ausdruck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiermit ausdrücklich aufgefordert. Die Mitteilung von Änderungen an dieser Stelle werden als hinreichende Bekanntgabe vereinbart.
2.6. Soweit Leistungen individuell angepasst erbracht werden, ist die Anwendbarkeit des Fernabsatzgesetzes – schon von Gesetzes wegen – ausgeschlossen. Dies ist insbesondere der Fall bei nach Kundenangaben angefertigten Waren. Ferner liegt eine individuell angepasste Dienstleistung in der Vergabe von individuell nach Kundenangaben vorgegebenen Domainnamen und Registrierungscodes vor. Es besteht daher insbesondere keinerlei Widerrufsrecht.
2.7. Ferner ist das Fernabsatzgesetz nicht anwendbar für solche Waren, deren Wert dem Verbraucher schon unentziehbar zugeflossen sein kann. Dies ist insbesondere bei der Lieferung von Software-Quellcodes ab dem Download / der Öffnung der Lieferung der Fall.
3. Vertragsabschluss für Warenlieferungen und Dienstleistungen
3.1. Die Angaben zu den Leistungen und Preisen von AVS auf sämtlichen Websites der AVS, insbesondere im Rahmen des Bestellvorgangs sowie auf allen Werbeträgern sind unverbindlich und freibleibend.
3.2. Ein Vertrag mit AVS wird grundsätzlich erst nach ausdrücklicher Annahme durch AVS geschlossen.
3.3. Der Kunde erhält für jede Auftragserteilung im Regelfall eine Bestätigung in elektronischer Form.
3.4. Diese Bestätigung von AVS ist vom Kunden auf offensichtliche Schreib- und Rechenfehler sowie auf Abweichungen zwischen Bestellung und Bestätigung zu überprüfen. Der Kunde ist verpflichtet, AVS solche Unstimmigkeiten unverzüglich mitzuteilen, andernfalls hat der Kunde nach Wahl von AVS an einem so geschlossenen Vertrag festzuhalten oder die hieraus entstehenden Aufwendungen insbesondere für eine Rückabwicklung zu tragen.
3.5. Im Falle von Falschlieferungen oder sonstigen berechtigten Beanstandungen ist der Kunde berechtigt, die beanstandete Ware auf Kosten der AVS zurück zu senden. Die Kosten der Rücksendung werden vom Kunden getragen, wenn der Kunde die Unstimmigkeit vor Lieferung erkennen und der AVS rechtzeitig mitteilen konnte.
4. Zusätzliche, besondere Bestimmungen zum Vertragsschluss bei Domaindienstleistungen
4.1. Der Kunde stimmt ausdrücklich dem sofortigen Beginn der Ausführung der Dienstleistungen durch AVS zu.
4.2. Der abgeschlossene Vertrag zur Vermittlung des Registrierungsantrages des Kunden an die zuständigen Stellen steht unter dem Vorbehalt der konkreten Beantragbarkeit einer jeweiligen Domain bei der zuständigen Stelle noch im Zeitpunkt der Übermittlung durch AVS. Ist eine solche Beantragbarkeit im genannten Zeitpunkt nicht möglich, wird der geschlossene Vertrag rückwirkend aufgelöst.
5. Lieferung von Waren und Sachmängelgewährleistung
5.1. AVS liefert Waren nach Ihrer Wahl an alle Postanschriften in der Bundesrepublik Deutschland. Versandart und -kosten werden auf den jeweiligen Angeboten kenntlich gemacht. Bei Lieferungen in das Ausland übernimmt der Kunde auch die zusätzlichen Steuern und Zölle selbst.
5.2 Leistungsort ist das Auslieferungsort von AVS. AVS liefert in der Regel innerhalb von zehn Werktagen nach Vertragsschluss oder Zahlungseingang. Der Lieferzeitpunkt kann sich in besonderen Fällen angemessen verlängern.
5.3 AVS ist zu Teillieferungen berechtigt. Wenn der Kunde an einer Teillieferung objektiv kein Interesse hat, dann setzt er AVS unverzüglich davon in Kenntnis. Zu einem Rücktritt ist er sodann nur berechtigt, wenn die Ware nicht geöffnet wurde. Im Falle des Rücktritts hat der Kunde die Ware unverzüglich auf eigene Kosten an AVS zurück zu senden. Bei Teillieferungen trägt AVS auch die durch die Teillieferung entstehenden zusätzlichen Versandkosten.
5.4. Wird ein Mangel bei Gefahrübergang an der gelieferten Ware vom Kunden behauptet und auf Verlangen von AVS durch den Kunden nachgewiesen, so sorgt AVS innerhalb angemessener Frist nach eigener Wahl für Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
5.5. Gelingt während angemessener Frist keine Nachbesserung oder Ersatzlieferung, so hat der Kunde wahlweise das Recht zwischen Rückabwicklung des Kaufs oder Herabsetzung des Kaufpreises.
5.6. Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben.
5.7. AVS ist jedoch zu keiner Gewährleistung verpflichtet, wenn belegt wird, dass der Mangel auf ein Verhalten des Kunden zurückzuführen ist.
6. Erbringung von Dienstleistungen
6.1. Soweit AVS entgeltfreie Dienstleistungen erbringt, können diese jederzeit nach Vorankündigung eingestellt oder kostenpflichtig gemacht werden. Die Ziffern 2.4. und 2.5. gelten entsprechend.
6.2. Die AVS gewährleistet eine Erreichbarkeit ihrer Internet-Webserver grundsätzlich 7 Tage in der Woche und 52 Wochen im Jahr und dabei insgesamt in Höhe von 98% im Jahresmittel. Von dieser Gesamthöhe jedoch ausgenommen sind alle Zeitspannen, in denen einzelne oder sämtliche Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, welche nicht im Einflussbereich der AVS liegen, insbesondere also höhere Gewalt, Verhalten Dritter etc., über das Internet nicht zu erreichen sind.
6.3. AVS ist zur Verarbeitung der vom Kunden gelieferten Daten nur verpflichtet, soweit diese den Anforderungen entsprechen, die sich aus den Leistungsbeschreibungen oder dem Vertrag ergeben. Eine inhaltliche und rechtliche Überprüfung durch AVS findet nicht statt; hierfür ist vielmehr der Kunde selbst verantwortlich. Übermittelte Datenträger jeder Art, insbesondere Papier, Disketten usw. werden Eigentum von AVS.
7. Zusätzliche, besondere Bestimmungen für Domaindienstleistungen
7.1. Soweit AVS selbst oder durch Dritte die Verschaffung und Pflege von Domainnamen erbringt, ergeben sich Umfang und Beschaffenheit der von AVS selbst bzw. über dessen Vertragspartner zu erbringenden Leistungen aus den Leistungsbeschreibungen oder aus dem Vertrag, dessen Bestandteil diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, sowie aus denjenigen Bestimmungen der Vertragspartner, welche einzelvertraglich oder durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam einbezogen worden sind. AVS stellt seine Leistungsbeschreibungen und die einzubeziehenden sonstigen Bestimmungen online im Internet zum Abruf, Abspeichern auf lokalen Datenträgern sowie zum Ausdruck zur Verfügung. Für Änderungen der Leistungsbeschreibungen oder der übrigen einzubeziehenden Bestimmungen gelten die Ziffern 2.4. und 2.5. entsprechend.
7.2. Soweit die Verschaffung und die Pflege von Domain-Namen Vertragsgegenstand ist, erfolgt die Registrierung bei einer von AVS frei auszuwählenden, geeigneten Stelle als zugelassenem Registrar, Zwischenregistrar oder direkt. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains wird AVS im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem DENIC oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig.
7.3. AVS hat sodann auf die tatsächliche Domain-Vergabe solcher Stellen keinen Einfluss. AVS kann daher keine Gewähr dafür leisten, dass jeweils eine für den Kunden beantragte Domain überhaupt zugeteilt werden kann oder aber eine dann tatsächlich zugeteilte Domain frei von Rechten Dritter auf Dauer Bestand haben kann. Insbesondere wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits nach den Vergaberichtlinien der einzelnen Registrierungsstellen, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Gepflogenheiten im Internetverkehr insgesamt weder eine jeweilige Vergabestelle noch AVS eine Einzelprüfung von Domainanträgen vorzunehmen hat und eine solche auch nicht vornimmt. Vielmehr zeichnet der Kunde dafür verantwortlich, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter und/oder Straf- bzw. Bußgeldvorschriften und/oder sonstige gesetzlichen Regelungen verletzt. Eine diesbezügliche Prüfung obliegt dem Kunden.
7.4. AVS ist nicht verpflichtet, die vom Kunden beantragte Domain und/oder ihre Verwendung auf die Verletzung von gesetzlichen Regelungen und/oder von Rechten Dritter zu prüfen oder zu überwachen.
8. Besondere Pflichten des Kunden bei Domaindienstleistungen und Freistellung bei Domainstreitigkeiten von AVS durch den Kunden.
8.1. Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain und/oder ihre Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Markennamen, Firmen- und Namensrechten sowie des gewerblichen Rechtsschutzes. Der Kunde versichert ferner, dass die beantragte Domain und/oder ihre Verwendung weder Straf- und/oder Bußgeldvorschriften verletzt noch gegen sonstige gesetzlichen Regelungen verstößt.
8.2. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung eines Domain-Namens durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde die AVS sowie die sonstigen im Rahmen des Registrierungsprozesses und der fortlaufenden Domain-Pflege eingeschalteten Personen vollumfänglich frei.
8.3. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die AVS zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen deutscher Behörden oder vollstreckbaren Entscheidungen deutscher oder international zuständiger Gerichten nachzukommen.
8.4. Des weiteren erklärt sich der Kunde mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die AVS zu treffen hat, um nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (im folgenden UDRP genannt) getroffene Entscheidungen eines von der ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers, eine non-profit-Organisation mit Sitz in Marina del Rey, Kalifornien, USA) autorisierten Schiedsgerichtes nachzukommen. Bei der UDRP handelt es sich um eine von der ICANN erlassene, internationale Schiedsgerichtordnung, die der schnellen und effektiven Lösung von Konflikten über die Nutzungsrechte von Domain-Namen dient. Wenngleich die UDRP den Konfliktparteien die Anrufung der international zuständigen staatlichen Gerichtsbarkeit nicht verwehrt, ist die AVS bis zur Anrufung der staatlichen Gerichtsbarkeit durch eine der Konfliktparteien aufgrund von Verträgen mit der ICANN und deren Vertragspartnern dazu verpflichtet, Entscheidungen entsprechender autorisierter Schiedsgerichte nachzukommen, insbesondere gemäß einem entsprechenden Schiedsspruch im Verfahren nach den UDRP die Domain zu löschen oder an einen Dritten zu übertragen, es sei denn der Kunde weist gegenüber AVS binnen zehn Tagen ab Zugang des Schiedsspruches schriftlich nach, dass er gegen den obsiegenden Gegner des Schiedsverfahrens vor einem staatlichen Gericht Klage in der betreffenden Angelegenheit erhoben hat.
8.5. Während der Dauer eines gerichtlichen Verfahrens oder Schiedsverfahrens über die Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namen- und sonstigen Schutzrechten und/ oder der Verletzung von Straf- bzw. Bußgeldvorschriften oder sonstigen gesetzlichen Regelungen sowie 15 Tage über die abschließende Entscheidung in einem solchen Verfahren hinaus wird eine Übertragung der Domain durch den Kunden an Dritte ausgeschlossen, es sei denn, es wird ein anderes gerichtlich angeordnet.
8.6. Der Kunde stellt die AVS insbesondere auch von sämtlichen Schadensersatzansprüchen frei, die Dritten dadurch entstehen könnten, dass die AVS nach der UDRP getroffenen Entscheidungen eines autorisierten Schiedsgerichtes befolgt und umsetzt.
9. Nutzung von Tarifen
9.1. Innerhalb eines bei der AVS gebuchten Tarifes darf der Kunde nur Daten von sich selbst sowie von solchen Unternehmen einstellen, an denen der Kunde mehrheitlich beteiligt ist oder denen die Geschäftsführung des Kunden obliegt.
9.2. Der Kunde darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Internet-Seiten nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, im Rahmen seiner Präsenz keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Weiterhin ist das betreiben von Programmen und Scripten, die den Server extrem beanspruchen sowie sämtliche Freeservices wie Counter-, Freemail-, Gästebuchservice u.s.w. nur mit schriftlicher Genehmigung von AVS gestattet. Dazu zählen auch das betreiben eines Bannertauschsystems, Mail- oder Newsletterdienstes. Die Nutzung von Autorespondern oder anderer Software zur Versendung von Massenmails ist nur mit schriftlicher Zustimmung der AVS gestattet.
9.3. AVS ist nicht verpflichtet, die vom Kunden vorgenommene Nutzung seiner Internetpräsenz selbst und/oder der die Inhalte auf der Internetpräsenz sowie sämtlichen Zielorten von Weiterleitungen (beispielsweise durch weiterführende so genannte Links) auf die Verletzung von gesetzlichen Regelungen und/oder der guten Sitten und/oder von Rechten Dritter zu prüfen oder zu überwachen.
9.4. Soweit der Kunde von der Möglichkeit der Nutzung seiner Domain oder der Weiterleitung seiner Domain zu einer anderen Internetpräsenz Gebrauch macht, so geschieht dies in eigener Verantwortung des Kunden. Der Kunde garantiert, dass weder die Nutzung der Domain, einer Weiterleitung selbst noch die Inhalte auf der dortigen Internetpräsenz sowie auf sämtlichen weiteren Zielorten von Weiterleitungen (beispielsweise durch weiterführende so genannte Links) gegen gesetzliche Bestimmungen, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstossen. Insbesondere garantiert der Kunde die Unterbindung von Weiterleitungen auf Zielorte mit pornographischen und/oder nationalsozialistischen Inhalten.
9.5. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Nr. 9.2. , 9.3. und 9.4. zugesagte Garantie verspricht der Kunde unter dem Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhanges die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,- (in Worten: fünftausend Euro).
9.6. Der Kunde hat für ihn über das Internet eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens einer Woche abzurufen und auf eigenen Rechnern zu speichern. AVS behält sich vor, für den Kunden eingegangene persönliche Nachrichten nach 3 Monaten ohne Rückfrage zu löschen. Der Kunde verpflichtet sich, von AVS zum Zwecke des Zugangs zu deren Diensten erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von AVS nutzen, haftet der Kunde gegenüber AVS auf Nutzungs- entgelt und Schadensersatz.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, in regelmäßigen Abständen, mindestens täglich, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Web-Servern von AVS abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen.
10. Nutzung des Follow Up Autoresponder
Der Kunde darf bei der Nutzung des Mailresponder nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Rücksichtsloses Werben, worunter insbesondere die massenhafte Versendung von Inhalten fällt, die der jeweilige Empfänger unaufgefordert erhält (insbesondere sogenanntes Spamming), ist grundsätzlich untersagt. Bei Mißbrauch des Mailresponders haftet der Kunde gegenüber AVS auf Schadensersatz.
10.1. Anti Spam Regelung
Die Anti-Spam Regelung unter dem Menü-Punkt “Anti-Spam” ist Bestandteil unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gilt bei Vetragsabschluss als anerkannt.
10.2. Gewährleistung und Haftung
Eine Gewährleistung für eine fehlerfreie Funktionalität des Scriptes wird von AVS nicht übernommen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, in regelmäßigen Abständen, mindestens täglich, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Web-Servern von AVS abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen.
AVS haftet für keine Schäden die durch die Nutzung des Scriptes entstehen sollten.
11. Zahlungsbedingungen und Fälligkeit
11.1 Gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der AVS.
11.2 AVS akzeptiert ausschließlich die im Rahmen des Vertragsschlusses mitgeteilten Zahlungsweisen.
11.3. Eine ordentliche Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich per eMail, es sei denn es ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen oder gesonderten vertraglichen Vereinbarungen ein anderes oder AVS wählt etwas anderes.
11.4. Verlangt der Kunde eine außerordentliche Rechnungsstellung auf dem Briefpostwege, ist AVS berechtigt hierfür ein zusätzliches Entgelt von 7,- EUR (inkl. MwSt.) zu verlangen.
11.5. AVS ist berechtigt, die Preise jederzeit nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von 6 Wochen zu erhöhen. Die Entgelte sind jeweils im Voraus – wie im Angebot angegeben -zu zahlen, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung. Die betriebsfähigen Bereitstellung ist dann gegeben, wenn der Kunde auf den Webserver des Kunden zugreifen kann, jeweils unabhängig von der Domainregistrierung bzw. des Domainumzuges.
11.6. Für folgenden Abrechnungsperioden werden die Endgelte mit beginn der Abrechnungsperiode fällig.
11.7. Eine jeweils folgende Abrechnungsperiode tritt verbindlich in Kraft, wenn nicht der Vertrag ordentlich mit einer Frist von einem Monaten zum jeweiligen Ende einer Abrechnungsperiode schriftlich gekündigt worden ist (vgl. 13.4.). Etwas anderes gilt nur, wenn und soweit sich ein anderes aus ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarungen und/oder Leistungsbeschreibungen ergibt.
11.8. Erfolgt eine Kündigung vor Ablauf einer Abrechnungsperiode werden grundsätzlich keine Entgelte erstattet.
12. Verzug
12.1 Der Kunde kommt in zum Schadensersatz verpflichtenden Verzug, wenn er auf eine Mahnung des Verkäufers, die nach Eintritt der Fälligkeit des Kaufpreises erfolgt, nicht zahlt.
12.2 Unabhängig davon kommt der Kunde in zum Schadensersatz verpflichtenden Verzug, wenn er zu einem im Vertrag kalendermäßig bestimmten Zahlungszeitpunkt nicht leistet.
12.3 Die gesetzliche Regelung, wonach der Schuldner auch dreißig Tage nach Zugang einer Rechnung automatisch in den Schuldner zum Schadensersatz verpflichtenden Verzug gerät, bleibt unberührt.
12.4 Sobald der Kunde in Verzug gerät, ist AVS zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 5% über Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechtigt, soweit kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.
12.5 AVS ist ferner befugt, pro berechtigter Mahnung eine Porto- und Bearbeitungsgebühr von EUR 7,- (inkl. MwSt.) zu erheben, es sei denn es wird ein geringerer Schaden nachgewiesen.
12.6 AVS ist befugt, bei Zahlungsverzug über 30 Tage die Leistungen bis zum Zahlungseingang einzustellen.
13.1. Verträge über Dienstleistungen, insbesondere auch solche, die sich auf die Verschaffung und Pflege von Domains beziehen – werden grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen, es sei denn es ergibt sich aus gesonderten vertraglichen Vereinbarungen und/oder Leistungsbeschreibungen im einzelnen ein anderes.
13.2. Sämtliche unentgeltliche Dienstleistungen sind jederzeit, ohne Begründung und ohne die Einhaltung einer Frist kündbar. In solchen Fällen wird die AVS jedoch ohne das Vorliegen eines wichtigen Grundes nur mit Wochenfrist kündigen.
13.3. Der Vertrag ist vom Kunden auch ohne das Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit und ohne das Einhalten von Kündigungsfristen kündbar, etwa um einen gehosteten Domain-Namen auf einen anderen Inhaber und/oder einen anderen Provider zu übertragen. Im Falle einer solchen ordentlichen aber fristlosen Kündigung bleibt jedoch der Entgeltanspruch für Registrierung, Verschaffung und Pflege von AVS für die vereinbarte Abrechnungslaufzeit in vollem Umfange bestehen. Eine Rückerstattung bereits entrichteter Entgelte findet nicht, auch nicht anteilig – statt. Eine Rückvergütung bereits entrichteter Entgelte für eine gem. Nr.11.7. bereits in Kraft getretenen Folgeperiode findet nicht, auch nicht anteilig, statt. Hiermit wird auch insbesondere der außerordentliche Abwicklungsaufwand für eine solche Kündigung abgegolten, welcher aus üblichen Vorleistungspflicht von AVS gegenüber den Vergabestellen sowie übrigen Dienstleistern entsteht.
13.4. Kündigt jedoch der Kunde unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende einer jeweiligen Abrechnungsperiode, so vermeidet er durch diese Fristeinhaltung das verbindliche Inkrafttreten der folgenden Abrechnungsperiode (vgl. Nr. 11.7.).
13.5. AVS ist unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen und dann nur gegen Erstattung des vollen Registrierungs- und Pflegeentgeltes einer laufenden Periode sowie unter dem Verzicht auf das möglicherweise bereits für eine weitere Periode fällig gewordene Entgelt zu einer Kündigung ohne wichtigen Grund berechtigt. Ansonsten darf AVS ohne wichtigen Grund nur unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum Ende einer jeweiligen Abrechnungsperiode ohne das Vorliegen eines wichtigen Grundes kündigen.
13.6. Das Recht zur – erforderlichenfalls auch fristlosen – außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen: nachhaltige und grobe Verletzung vertraglicher Pflichten, gerichtlich – auch schiedsgerichtlich nach UDRP – festgestellter Verstoß des Domain-Namens gegen Rechte Dritter und/oder gegen Straf- und/oder Bußgeldvorschriften und/oder sonstige gesetzliche Regelungen.
13.7. Sofern AVS das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund wirksam außerordentlich kündigt, erlöschen sämtliche Rechte des Kunden aus der Vergabe und AVS ist insbesondere berechtigt, die Domain umgehend freizugeben.
13.8. In den übrigen Fällen einer Vertragsbeendigung ist AVS zur Freigabe der Domain berechtigt, wenn nicht der Kunde spätestens zwei Wochen nach der Wirksamkeit der Vertragsbeendigung die Domain in die Pflege eines anderen Anbieters gestellt hat. Spätestens nach Ablauf der vorgenannten Frist erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Vergabe.
13.9. Davon unberührt bleibt eine bereits gem. 8.3. oder 8.4. jeweils bestehende Berechtigung von AVS zu einer Freigabe. In solchen Fällen sowie dann, wenn der Kunde selbst ausdrücklich eine Freigabe beantragt, erlöschen sämtliche Rechte des Kunden aus der Vergabe mit der Freigabe.
14. Haftung von AVS
14.1. AVS übernimmt keine Haftung für Verbindungen (“Links”), auf die AVS direkt oder indirekt verweist. Da AVS den Inhalt einer Seite, die mit einem solchen Link erreicht wird, nicht beeinflussen kann, ist AVS dafür auch nicht verantwortlich.
14.2. AVS übernimmt keine Haftung dafür, wenn Weiterleitungen, die der Kunde für seine Domain setzt, selbst oder die Inhalte an den Zielorten einer Weiterleitung gegen gesetzliche Bestimmungen, Rechte Dritter und/oder die guten Sitten verstossen.
14.3. AVS haftet weiter nicht für direkte oder indirekte Schäden, einschließlich entgangenen Gewinns, die aufgrund von Informationen entstehen, die auf ihren Web-Seiten bereitgehalten werden.
14.4. Die von AVS erbrachten Leistungen werden grundsätzlich unter Haftungsbegrenzung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit getätigt.
14.5. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (sog. Kardinalpflichten) beschränkt.
14.6. Im Falle entgeltlicher Leistungen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den Betrag des vom Kunden zu entrichtenden Entgelts für eine jeweilige Leistung bzw. Leistungsperiode begrenzt.
14.7. Im Falle unentgeltlicher Leistung ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf einen Höchstbetrag von EUR 15,- im Einzelfall und insgesamt EUR 100,- begrenzt.
14.8. Die gesetzlich zwingende Haftung für zugesicherte Eigenschaften bei Gefahrübergang sowie eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
14.9. AVS haftet ferner nicht für Störungen und Ausfälle, die außerhalb des Einflussbereiches, insbesondere außerhalb des physikalischen Netzes und der Datenbanken von AVS liegen, es sei denn, diese Ausfälle sind dort durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von AVS verursacht worden.
14.10. Hinsichtlich unbefugter Zugriffe auf die Server und Datenbanken ist die Haftung von AVS generell auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt.
15. Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
15.1. Das Recht zur Aufrechnung gegen die Forderungen von AVS steht dem Kunden nur zu, wenn und soweit die Gegenansprüche des Kunden rechtskräftig festgestellt sind oder von AVS schriftlich anerkannt wurden und die übrigen gesetzlichen Erfordernisse erfüllt sind.
15.2. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde nur befugt, wenn und soweit die betrefflichen Ansprüche gegen AVS auf demselben Vertragsverhältnis mit AVS beruhen.
16. Gerichtsstand
Gerichtsstand der Agentur für Vertrieb und Service ist Berlin.
17. Unklarheitenregel / Schlussbestimmungen
17.1. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingung gilt eine solche als vereinbart, die dem Zweck dieser Bestimmung in rechtlich wirksamer Weise am nächsten kommt.
17.2. Hinsichtlich der von AVS veröffentlichten Übersetzungen ihrer Websites gilt bei sprachlichen Unklarheiten oder sonstigen Zweifelsfällen allein die deutsche Fassung als letztverbindlich.
17.3. Soweit nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein anderes niedergelegt ist oder sonst ausdrücklich vereinbart, so können alle Erklärungen der Vertragsparteien auch per eMail versandt werden. Die Schriftform gilt grundsätzlich auch durch das Übermitteln eines unterschriebenen Schriftstückes per Fax als gewahrt.
Stand: 04. Februar 2010